1. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kt. Zürich
Guten Tag liebe Leserinnen und Leser
Tina hat die zweite Woche Ferien. Soweit ist alles im Lot.
Wie erwartet, überschlagen sich die Ereignisse im neuen Jahr. Schon im letzten Jahr konzentrierten wir uns darauf, Entlastungen zu schaffen, Entscheide zu fällen und Altlasten abzuarbeiten. Doch es braucht immer viel Zeit, vor allem juristische und administrative Angelegenheiten schleppen sich dahin. In der Zwischenzeit werden wir von der Last beinahe erdrückt.
Doch eigentlich gibt es Erfreuliches: Es scheint so, als wäre Lara für die nächsten paar Jahre versorgt. Ihr Studium an der ETH wird als berufliche Erstausbildung von der IV übernommen. Das ist grossartig entlastend und wurde von RA D. Husmann von schadenanwaelte.ch erreicht. Das als Geburtstagsgeschenk zu Laras 23. Geburtstag. Super und ein grosses Dankeschön an die engagierten, integren Rechtsanwälte aus Zürich. Jahrelang mussten wir bittere, schlechte Erfahrungen mit Juristen und vor allem auch mit Versicherungen, insbesondere der AXA, machen. Doch es gibt auch Gute Anwälte! (Die guten Versicherungen suchen wir noch). Jedenfalls sind wir auch in der Angelegenheit betreffend Joes Baugeschäft einen erfreulichen Schritt weitergekommen. Und dies mit Hilfe ebenfalls guter Juristen aus dem Hause Baur-Hürlimann, auch aus Zürich. Unser erstes Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich in dieser Sache wurde in allen Punkten für uns entschieden. Das Urteil zeigt nicht nur das totale Versagen eines Architekten auf, sondern auch von den kommunalen Ämtern und Behörden. Wortlaute wie ”in derart schwerwiegender Weise missachtet“ oder “groben Fehlverhaltens” unterstreichen das klare Urteil. Unterschwellig bestätigt sich auch unsere Vermutung bezüglich Seilschaften, Absprachen und Mauscheleien, die aus dem Gemeindeamt herrvorgehen. Joe musste jahrelang mitansehen und erdulden, wie willkürlich gewurstelt wurde bis hin zu strafrechtlich relevanten Tätigkeiten. Ihn betraff es vorallem bei den Bauausschreibungen die meistens im Gemeinderat intern vergeben wurden oder dessen Gefolgschaften. Und dies schon seit Jahren. Auch der neue amtierende Gemeinderat Ressort Bau M. Marfurt, der soeben als Kantonsrat kandidiert, gab sogleich die Hand für Unregelmässigkeiten, kaum war er in sein Amt eingesetzt. Überheblich kommentiert er im jüngst erschienenen Zeitungsartikel der Lokalpresse die Submissionsverordung und hebt besonders hervor, dass alle Anbietenden fair und gleichgestellt behandelt werden müssten. Er war es, der früh Kenntnis davon hatte, wie in vorliegender Angelegenheit, gravierend fast alles missachtet wurde. Er hat nichts dagegen unternommen! Warum? Tja da dürfen Sie, liebe Leser selber spekulieren. Jedenfalls haben wir einen vollumfänglichen Sieg am Verwaltungsgericht erreicht, und das ist eigentlich sehr bedenklich.
Es gäbe noch mehr zu berichten, aber das beim nächsten Mal.
Lieber Gruss von Annina Meier